Dienstag, 30. Juni 2015

Mörder!

Ich weiß nicht, ob das Strafmaß "lebenslänglich" gut oder schlecht ist, zu oft oder zu selten verhängt wird und ob es mehr Alternativen geben sollte. Aber eines ist mir in der Diskussion um die geplante Strafrechtsreform klar geworden:
In allen anderen Artikeln des deutschen Strafgesetzbuches werden Handlungen verurteilt. "Wer das und das tut, wird so und so bestraft." Andere Länder machen das auch bei Mord so: "Wer einen Menschen tötet, wird bestraft mit..." Nur wir machen bei diesem einen Delikt, bei §211, eine Ausnahme: "Der Mörder wird ... bestraft."
Durch die Tagesschau habe ich erfahren, dass diese Formulierung von den Nazis stammt und ich fände es wirklich gut, wenn sie geändert würde. Nicht wegen der Nazis. Sondern weil ein Denken aus ihr spricht, das - unabhängig von der Naziideologie!!! - immer noch weit verbreitet ist: der Täter wird mit seiner Tat identifiziert. Du hast gemordet, du bist ein Mörder. 
"Ja, was denn sonst?" höre ich jetzt die Einwände. "Wer gemordet hat, ist ein Mörder, ist doch klar." Ja, das ist schon richtig. Aber es geht um die Festlegung eines Menschen auf seine Tat. Beispiel:
Dennis macht mit 24 Jahren einen schrecklichen Fehler. Er lässt sich in eine krumme Sache reinziehen und begeht einen Mord. Er wird zu lebenslänglicher Haft verurteilt und nach 20 Jahren wegen guter Führung wieder entlassen. In der Haft hat er seinen Schulabschluss nachgeholt und sich verändert. Er ist bei seiner Entlassung noch keine 45 Jahre alt. Natürlich ist er immer noch ein Mörder, aber er hat die Tat weit hinter sich gelassen. Er möchte von vorne anfangen. 
Jetzt ist die Frage, ob wir einen Menschen verurteilen, weil er gemordet hat, oder weil er ein Mörder ist. Das eine ist Vergangenheit, das andere ist Gegenwart und bleibt vor allem auch in Zukunft so. Diese Wahrnehmung lässt Dennis keine Möglichkeit, sich zu verändern und jemals wieder ein volles Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Im Grunde schließt sie auch die Vorstellung echter Reue aus.
Nun wird man natürlich sagen müssen, dass das Opfer schließlich auch keinen Neuanfang machen kann. Das ist zwar richtig, nur gilt das leider bei so manch anderen Vergehen auch, z.B. hätte Dennis betrunken am Steuer einen Unfall gebaut, könnte u.U. ebenfalls ein Opfer lebenslange Schäden davontragen. Trotzdem würde außer den Zeitungen mit den großen Buchstaben niemand Dennis dauerhaft als den Unfallfahrer bezeichnen (hoffentlich). Wenn er aufhört zu trinken, würde man bald sagen, dass da einmal ein furchtbarer Unfall passiert ist, dass Dennis einmal einen schrecklichen Fehler gemacht hat.
Mich beschäftigt das Thema, weil es den Kern unserer Spiritualität trifft. Wir Dominikanerinnen von Bethanien sind gegründet für Frauen, die im Gefängnis rechtskräftig verurteilt waren. Im Frankreich des 19. Jahrhunderts hatten sie nach ihrer Entlassung keine Chance auf eine echte Rehabilitation. Doch unser Gründer, der Dominikaner P. Johannes Josef Lataste merkte, dass einige von ihnen eine Berufung zum Ordensleben hatten. So gründete er unsere Gemeinschaft, in der es keine Rolle spielen sollte, wer eine belastete Vergangenheit hatte und wer nicht. Das ist bis heute so. Jeder Mensch bekommt bei Gott eine neue Chance, wenn er oder sie sich bekehrt und neu anfangen möchte. Es gibt viele große Heilige als Beispiele dafür: Maria Magdalena, Paulus, Augustinus...
Auch wenn wir kein Kapitalverbrechen begangen haben, so leben wir doch alle von der Barmherzigkeit Gottes. Wie könnten wir einem Mitmenschen, der seine Fehler bereut und neu anfangen möchte, die zweite Chance verweigern?

2 Kommentare:

  1. Und welche Chance gewähren wir seinem Opfer?

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    1. Das war hier überhaupt nicht die Fragestellung, es wäre ein ganz eigenes Thema.
      Übrigens sieht man Fragen wie die Ihre öfter bei Menschen, die von der christlichen Idee nichts verstanden haben.

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