Montag, 2. Februar 2015

Frag doch mal nach der Todesstrafe!


Weiter geht es mit unserer Reihe "Frag doch mal die Schwester", Teil 6.
Schon vor einiger Zeit bekam ich folgende, knifflige Frage gestellt:
Als "die Juden" bei Pilatus sind und Jesus anklagen, sagen sie, ihr Gesetz erlaube ihnen nicht, einen Menschen zu töten. Deshalb brauchten sie die Römer, die die Drecksarbeit erledigen und Jesus kreuzigen sollen. So steht es beim Evangelisten Johannes 18, 30.
An einer anderen Stelle haben "die Juden" aber keinerlei Probleme mit der Todesstrafe, nämlich als sie die Ehebrecherin zu Jesus bringen. Die wollen sie zu Tode steinigen - wie es das jüdische Gesetz vorsieht. Also, was denn jetzt:  
durften die Juden die Todesstrafe vollstrecken oder nicht?

Die Antwort ist jein. 
Die Juden durften Menschen steinigen, aber die Steinigung ist eine Körperstrafe, keine Hinrichtungsart.  Es führte auch nicht jede Steinigung zum Tode, der Tod wurde eher billigend in Kauf genommen. Im eigentlich juristischen Sinne hinrichten durften die Juden aber nicht, denn sie durften keine Waffen tragen, d.h. sie hatten nicht das Recht, ein Schwert zu tragen (jus gladii). Folglich durften sie ihre Verbrecher weder enthaupten noch kreuzigen.
Bleibt die Frage, warum sie Jesus nicht einfach gesteinigt haben, das haben sie ja sogar schon mal versucht. Aber das wäre eine zu schwache Strafe gewesen, selbst wenn sie tödlich geendet hätte. Zur Zeit Jesu war man immer derart vom Tod bedroht, dass das Sterben selber als Drohung nicht ausreichte. Es musste bei diesem Gotteslästerer und Volksaufwiegeler, der Jesus in den Augen der Hohenpriester ja war, schon eine echte Hinrichtung sein und zwar eine möglichst demütigende. Es ging ja auch um die Abschreckung für seine Anhänger. Da war das Heftigste im Angebot die Kreuzigung, und dazu waren die Juden eben nicht berechtigt.

8 Kommentare:

  1. ... durften die Juden die Todesstrafe vollstrecken oder nicht?

    Die Antwort ist jein.


    Da lob ich mir doch die römisch katholische Kirche und ihren Katechismus. Der ist völlig eindeutig in seiner Antwort auf die Frage nach der Todesstrafe. Sie lautet JA, Hinrichtungen sind ausdrücklich erlaubt!

    Ganz interessant, dass der viel geschmähte säkulare Staat da auch völlig eindeutig ist: NEIN!

    Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes besteht lediglich aus vier Worten: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Punkt

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  2. Hallo F.M.!
    Ich weiß nicht, woher Sie die Unterstützung der Todesstrafe durch die Kirche nehmen. In meinem Katechismus steht, dass die römisch katholische Kirche die Todesstrafe ausdrücklich ablehnt und sich dagegen engagiert, weil sie "sowohl grausam als auch unnötig" (Johannes Paul II., 1999) ist.
    Übrigens war die jüdische Gesetzgebung auch eindeutig.

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    1. Hallo F.M.!
      Ich weiß nicht, woher Sie die Unterstützung der Todesstrafe durch die Kirche nehmen. In meinem Katechismus steht, ...



      Ich weiss nicht von welchem Katechismus Sie sprechen, aber im Original (einzusehen auch im online-Auftritt Seiner Heiligkeit unter Vatican.va) finden Sie diesen Paragrafen, der Hinrichtungen völlig eindeutig erlaubt:

      2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.

      Ein gewisses Grundwissen über die völlig eindeutigen Vorschriften der römisch katholischen Kirche sollte schon bei jedem Katholiken, der etwas auf seinen Glauben hält, vorhanden sein. Auch der Codex Iuris Canonici ist ja schliesslich nicht irgendein Gesetzbuch; aber der Katechismus der Katholischen Kirche ist doch das wichtigste Glaubenswerk, das für alle Lebenslagen die richtige Anleitung sein sollte. DER Leitfaden für das Leben. Das scheint mir leider oft genug nicht so zu sein.
      Aber vielleicht lernen Sie ihn ja noch kennen. In all seiner Pracht. Fast dreitausend Paragrafen auf über achthundert Seiten, da weiss man, was man hat. Alleine schon das Register ist sehr, sehr aufschlussreich über die Schwerpunkte, die die römisch-katholische Kirche in ihrem wichtigsten Glaubenswerk setzt. Schauen Sie in Ihrem Exemplar zum Beispiel einmal nach, welches Stichwort am häufigsten vorkommt. Das sollte eigentlich auch der Lebensbereich sein, der der römisch katholischen Kirche am wichtigsten ist.
      Kleiner Tipp, es ist trotz des Postulats die „Religion der Liebe“ zu sein, NICHT das Wort Liebe.

      Im übrigen halte ich Ihren letzten Satz nicht unbedingt für stringent:

      Übrigens war die jüdische Gesetzgebung auch eindeutig.

      Und oben in Ihrem Artikel schreiben Sie (gross und fett!):

      durften die Juden die Todesstrafe vollstrecken oder nicht?

      Die Antwort ist jein.

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    2. Guten Abend, F.M., leider haben Sie Recht. Ich hatte mir nicht die Mühe gemacht im Original nachzuschlagen, weil mir der Youcat (den ich schneller zur Hand hatte) bestätigte, was ich aus allen aktuellen Veröffentlichungen in Erinnerung habe: Meine Kirche lehnt die Todesstrafe ab.
      Ich will Sie damit aber nicht weiter belästigen, da Sie kein besonderer Freund meiner Kirche zu sein scheinen. Es lohnt nicht, sich darüber zu streiten. Was den letzten Punkt angeht, so habe ich mich offenbar ungeschickt ausgedrückt: Das jüdische Recht war eindeutig geregelt (s.o.), nur erscheint es uns anders (deshalb "jein"), weil wir dazu neigen, weniger juristisch an eine Sache heranzugehen als vielmehr pragmatisch. Wenn die Ehebrecherin am Ende tot ist, dann ist sie hingerichtet worden - denken wir. Juristisch ist das aber eben nicht so. Deshalb kommt uns die Praxis inkonsequent vor, obwohl die Gesetze klar waren und auch eingehalten wurden. Ich weiß nicht, ob ich mich jetzt besser ausgedrückt habe...

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    3. Es lohnt nicht, sich darüber zu streiten.

      Das ist wohl die individuellste Auslegung des Missionsbefehls, die ich jemals gelesen habe. Vale!

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    4. Achso, Sie würden gerne aggressiv missioniert werden? Tut mir leid, das liegt mir nicht so. Ich hoffe, Sie sind nicht zu enttäuscht. :) Gesegnete Nachtruhe!

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  3. Dieser Beitrag ist wieder mal ein schönes Beispiel dafür, zu welch antijudaistischen Entgleisungen ein gesundes christliches Halbwissen führen kann.

    Wer interessiert ist an den Hintergründen vom Prozess Jesu findet hier Hintergrundinformationen:

    http://www.juedisches-recht.de/rec_prozess_jesu.php

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    1. Wissen Sie, IWe, ich bin - seit ich im Internet unterwegs bin - allerlei Unverschämtheiten gewöhnt, das ist schon okay. Und dass Ihnen die Kürze der "Frag doch mal die Schwester"-Artikel nicht gefällt, kann ich verstehen, das Format ist für einen bestimmten Leserkreis gedacht, zu dem Sie offensichtlich nicht gehören. So weit, so gut. Doch aufgrund welcher Äußerung Sie mir Antijudaismus unterstellen, bleibt wohl Ihr persönliches Geheimnis. Weisen Sie mir nach, dass ich etwas Falsches behauptet habe - das konnten Sie mit Ihrem sehr interessanten Link nicht - für sachliche Kritik bin ich immer offen. Aber verschonen Sie mich mit absurden persönlichen Angriffen.

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